Allgemeine Geschäfts-Bedingungen


1. Allgemeines

1.1 Nachfolgende Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für alle Angebote und Leistungen der friends for brands GmbH (nachfolgend „ffb“ genannt). Entgegenstehende AGBs oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, ffb hat schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

1.2 Diese Geschäftsbedingungen gelten ebenfalls für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
 

2. Präsentationen

2.1 Jegliche, auch teilweise Verwendung der von ffb mit dem Ziel des Vertragsabschlusses vorgestellten oder überreichten Arbeiten und Leistungen (Präsentationen), seien sie urheberrechtlich geschützt oder nicht, bedarf der vorherigen Zustimmung von ffb. Das gilt auch für die Verwendung in geänderter oder bearbeiteter Form und für die Verwendung der den Arbeiten und Leistungen von ffb zugrunde liegenden Ideen, sofern diese in den bisherigen Werbemitteln des Auftraggebers keinen Niederschlag gefunden haben.

2.2 In der Annahme eines Präsentationshonorars liegt keine Zustimmung zur Verwendung der Arbeiten und Leistungen von ffb.

2.3 Urhebernutzungs- und Eigentumsrechte an den von ffb im Rahmen der Präsentation vorgelegten Arbeiten verbleiben bei ffb. Werden im Rahmen der Präsentation vorgelegte Arbeiten vereinbarungsgemäß voll bezahlt, gehen die Urhebernutzungs- und Eigentumsrechte nach Maßgabe der Ziff.8 auf den Auftraggeber über.


3. Leistungsumfang, Abwicklung von Aufträgen

3.1 Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der jeweils beim Vertragsabschluß aktuellen Produkt-/Leistungsbeschreibung.
Zusätzliche und/oder nachträgliche Veränderungen der Produkt-/Leistungsbeschreibungen bedürfen der Schriftform.

3.2 Von ffb übermittelte Beschlussberichte oder Besprechungsprotokolle sind verbindlich, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich nach Erhalt widerspricht.

3.3 Vorlagen, Dateien und sonstige Arbeitsmittel (insbesondere Negative, Modelle, Originalillustrationen, Layouts, strategische Konzepte, u.ä.), welche ffb erstellt oder erstellen lässt, um die nach dem Vertrag geschuldete Leistung zu erbringen, bleiben Eigentum von ffb. Eine Herausgabepflicht besteht nicht. Zur Aufbewahrung ist ffb nicht verpflichtet.
 

4. Auftragserteilung an Dritte

4.1 ffb ist berechtigt, die ihr übertragenen Arbeiten selbst auszuführen oder Dritte damit zu beauftragen.

4.2 ffb ist berechtigt, Aufträge zur spezialisierten Werbeleistung (Text, Art, PR, etc.) und Produktion von Werbemitteln, an deren Erstellung von ffb vertragsgemäß mitgewirkt hat, im Namen des Auftraggebers unter Beachtung der Ziffer 3.3 (ffb AGB) zu erteilen. Der Auftraggeber erteilt mit Projektfreigabe ausdrücklich die entsprechende Vollmacht.

4.3 ffb ist berechtigt, Aufträge an Werbeträger im Namen des Auftraggebers unter Beachtung der Ziffer 3.3 (ffb AGB) zu erteilen. Der Auftraggeber erteilt mit Projektfreigabe ausdrücklich die entsprechende Vollmacht. Werden Mengenrabatte oder Malstaffeln in Anspruch genommen, erhält der Auftraggeber bei Nichterfüllung der Rabatt-/oder Staffelvoraussetzungen eine Nachbelastung, die sofort fällig wird. Für mangelhafte Leistung der Werbeträger haftet ffb nicht.
 

5. Lieferung, Lieferfristen

5.1 Die Lieferverpflichtungen von ffb sind erfüllt, sobald die Arbeiten und Leistungen von ffb zur Versendung gebracht sind. Das Risiko der Übermittlung (z.B. Beschädigung, Verlust, Verzögerung), gleich mit welchem Medium übermittelt wird, trägt der Auftraggeber.

5.2 Lieferfristen und Liefertermine sind nur verbindlich, wenn der Auftraggeber etwaige Mitwirkungspflichten (z.B. Beschaffung von Unterlagen, Freigaben, Bereitstellung von Informationen, Erstellung von Leistungskatalogen/Pflichtenheften) ordnungsgemäß erfüllt hat.

5.3 Von ffb zur Verfügung gestellte Vorlagen und Entwürfe sind nach Farbe, Bild-, Strich oder Tongestaltung erst dann verbindlich, wenn ihre entsprechende Realisierungsmöglichkeit schriftlich von ffb bestätigt worden ist.

5.4 Die Lieferfrist verlängert sich bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Machtbereiches der ffb liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen und Hindernisse. ffb wird Beginn und Ende derartiger Hindernisse dem Auftraggeber unverzüglich mitteilen.

5.5 Wettbewerbsrechtliche Überprüfungen sind nur dann Aufgabe von ffb, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
 

6. Zahlungsbedingungen

6.1 Vereinbarte Preise sind Netto-Preise, zu denen die jeweils geltende Mehrwertsteuer hinzukommt. Künstlersozialabgabe, Zölle oder sonstige, auch nachträglich entstehende Abgaben werden an den Auftraggeber weiterberechnet.

6.2 Bei Werbemittlung sind die jeweils gültigen Listenpreise der Werbeträger am Erscheinungstag verbindlich.

6.3 Rechnungen von ffb sind 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. 

6.4 Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn ffb über den Betrag verfügen kann.

6.5 Bei länger andauernden Projekten behält ffb sich die Erstellung von Teilrechnungen vor; mit diesen sollen die bisher erbrachten Leistungen abgegrenzt werden.

6.6 ffb behält sich das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur vollständigen Zahlung vor.

6.7 Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche unstreitig oder rechtskräftig festgestellt sind.

6.8 Bei größeren Projekten behält sich ffb eine 30% Abschlagszahlung zum Projektstart vor; mit dieser sollen die für dieses Projekt bereitgestellten Ressourcen abgesichert werden.
 

7. Stornierungskosten

Tritt der Auftraggeber unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, kann ffb unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 10% des Verkaufspreises für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern. Dem Besteller bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
 

8. Nutzungsrechte

8.1 ffb wird dem Besteller mit Ausgleich sämtlicher den Auftrag betreffende Rechnungen alle für die Verwendung ihrer Arbeiten und Leistungen erforderlichen Nutzungsrechte in dem Umfang übertragen, wie dies für den Auftrag vereinbart ist. Im Zweifel erfüllt ffb ihre Verpflichtung durch Einräumung nicht ausschließlicher Nutzungsrechte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland befristet für die Zeit der Zusammenarbeit des Bestellers mit ffb. Jede darüber hinausgehende Verwendung, insbesondere die Bearbeitung und Veränderung, bedarf der Zustimmung von ffb.

8.2 Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht voll bezahlt oder im Falle der Abrechnung auf Provisionsbasis noch nicht veröffentlicht worden sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei ffb.

8.3 Bei gegebenenfalls durch den Auftraggeber zu beschaffenden Unterlagen und Daten haftet dieser allein, wenn durch die Verwendung Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter verletzt werden. Der Auftraggeber hat ffb von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.

8.4 Zieht ffb zur Vertragserfüllung Dritte heran, wird ffb deren Nutzungsrechte im Umfang der Ziffer 8.1 erwerben und dementsprechend dem Auftraggeber übertragen.

8.5 Sämtliche Rechte an eigenen Modellen, Methoden und Verfahren, die ffb zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung einsetzt, verbleiben bei ffb, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.

8.5 ffb behält sich vor, mit Zustimmung des Auftraggebers in Pressemitteilungen oder zu Werbezwecken über Projekte öffentlich zu berichten. In diesem Fall wird ffb dafür Sorge tragen, dass keinerlei vertrauliche Informationen des Auftraggebers veröffentlicht werden.
 

9. Impressum

ffb kann auf den Vertragserzeugnissen mit Zustimmung des Auftraggebers in geeigneter Weise auf ihre Firma hinweisen. Der Auftraggeber kann die Zustimmung nur verweigern, wenn er hieran ein berechtigtes Interesse hat.
 

10. Gewährleistung, Haftung

10.1 Von ffb gelieferte Arbeiten und Leistungen hat der Auftraggeber unverzüglich nach Erhalt, in jedem Falle aber vor einer Weiterverarbeitung, zu überprüfen und Mängel unverzüglich nach Entdeckung zu rügen. Unterbleibt die unverzügliche Überprüfung oder Mängelanzeige, bestehen keine Ansprüche des Auftraggebers.

10.2 Bei Vorliegen von Mängeln steht ffb das Recht zur zweimaligen Nachbesserung innerhalb angemessener Zeit zu.

10.3 Schadensersatzansprüche jeder Art sind ausgeschlossen, wenn ffb, unsere gesetzlichen Vertreter oder unsere Erfüllungsgehilfen leicht fahrlässig gehandelt haben. Das gilt nicht bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Falle ist die Haftung auf typische und vorhersehbare Schäden beschränkt. Gegenüber Unternehmern haftet ffb für Schadensersatzansprüche jeder Art ferner nicht bei grob fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten durch einfache Erfüllungsgehilfen. Schadensersatzansprüche jeder Art gegenüber Unternehmern sind auf den Ausgleich typischer und vorhersehbarer Schäden beschränkt.
 

11.  Erfüllungsort und Gerichtsstand

11.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist der Firmensitz von ffb, wenn der Besteller Vollkaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.

11.2 Es gilt ausschließlich deutsches Recht, auch wenn der Besteller seinen Firmensitz im Ausland hat.
 

12. Sonstiges

12.1 Sollte eine Bestimmung nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt. Außerdem verpflichten sich die Parteien die nichtige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Sinn der unwirksamen am nächsten kommt, zu ersetzen.

12.2 E-Mails gelten als zugestellt, wenn sie vom Adressatenmailserver angenommen worden sind. Verschlüsselung oder Signatur der Nachrichten und Daten erfolgt nur auf ausdrückliche schriftliche Abrede hin. 

12.3 ffb wird in aller Regel nur aufgrund ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen tätig. Bereits mit erstmaligem Zugriff auf das Netzwerk von ffb bzw. Nutzung der Dienste von ffb gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Nutzers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Vereinbarungen, die von den hier angegebenen Punkten abweichen, bedürfen der Schriftform.